ein „kleiner Ausschnitt“ von möglichen Fördermitteln

In größeren Unternehmen sind Unterstützungsleistungen von Beratungsgesellschaften völlig normal. Kleinere und mittlere Unternehmen scheuen sich oftmals aufgrund der zusätzlichen Kosten für einen externen Berater. Hier wird meist der Steuerberater konsultiert und von diesem wird dann eine ganzheitliche Beratung abverlangt, was logischerweise nur in seltenen Fällen funktionieren kann. Von meinem Fahrradhändler verlange ich auch keine Reparatur meines Autos.

Seitens Bund und Länder werden für Unternehmen, sowie verschiedene Fördermittel zur Verfügung gestellt um diese bei den Beratungskosten zu einem Teil zu unterstützen. Eine kleine gängige Auswahl hiervon haben wir Ihnen nachfolgend exemplarisch beschrieben.

Darüber hinaus werden jedoch aus verschiedensten Fördertöpfen noch weitere Förderungen unterschiedlichster Förderstellen zur Verfügung gestellt, die je nach Antragsteller, Projekt, Verwendungszweck beantragt werden können.

Die freemind Consulting ist bei der „Bafa“ als Beratungsgesellschaft für das Förderprogramm „Vermittlung unternehmerischen knowhows“ registriert. Bei der Beantragung Ihrer Förderhilfen für die Beratungsleistung sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.

Ebenso stehen wir Ihnen hier in Bayern für die Beantragung eines Vorgründungs- und Nachgründungscoaching Bayern zur Verfügung.

Beantragen Sie einen Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit? Dann unterstützen wir Sie gerne bei der Tragfähigkeitsbescheinigung zu Ihrem Vorhaben.

Vor der Gründung

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

Für angehende Existenzgründer stehen hier in Bayern Zuschüsse aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, sowie des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Förderungen erfolgen hierbei für Coachings jeder betriebswirtschaftliche Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnen, wie aber auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, wenn Sie nicht mindestens ein Jahr vor dem Start selbständig waren.

Gefördert werden hierbei 70% der Beratungsleistung, auf max. 800 EUR pro Tag. Somit beträgt beispielhaft der Eigenanteil des Gründers lediglich noch 240 EUR pro Tag. Bezuschuss werden bis zu 10 Coachingtage.

Nähere Informationen zum Vor- und Nachgründungscoaching können Sie gerne der Internetseite der zuständigen IHK Nürnberg entnehmen. Hier finden Sie auch weitere Informationsbroschüren, sowie Richtlinien zu dem Förderprogramm.

https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Standortpolitik-und-Unternehmensfoerderung/gruendung/coaching/Vorgruendungs-und-Nachfolgecoaching-Bayern/

Förderungen weichen in weiteren Bundesländern außerhalb von Bayern ab. Eine Übersicht der Bundesländer erhalten Sie auf der Seite des BMWi.

https://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html

 

Vor der Gründung

Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit

Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit (im Rahmen ALG1) selbständig machen möchten, haben die Möglichkeit eine Gründungsförderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.

Dieser Gründungszuschuss wird 6 Monate in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes gezahlt. Hinzu kommen noch 300 EUR als Zuschuss für die Sozialversicherung. Für die Zeit danach können im Rahmen der „Aufbauförderung“ nochmals für weitere 9 Monate der Zuschuss für die Sozialversicherung in Höhe von 300 EUR beantragt werden.

Voraussetzungen hierfür sind, dass mindestens noch 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) besteht und mit der selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet wird.

Zur Beantragung sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:

Businessplan mit Finanzplan
Anmeldebescheinigung vom Gewerbeamt
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem geplanten Selbständigkeit
gelegentlich auch eine Bescheinigung über ein Existenzgründerseminars

Bei der Erstellung des Businessplanes, sowie der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle im Rahmen einer „Tragfähigkeitsbescheinigung“ unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.

Die Agentur für Arbeit hat für Sie genauere Informationen zu dem Thema Gründungszuschuss auf folgender Internetseite zusammen gestellt.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/existenzgruendung-gruendungszuschuss

 

Nach der Gründung

Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert durch das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ speziell kleine und mittlere Unternehmen. Bezuschusst wird hierbei die Beratung von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen zur Unternehmensführung.

Darüber hinaus erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Je nach Standort der zu beratenden Unternehmen sind hierbei Förderungen von bis zu 80% auf die Beratungsleistungen mit einem maximalen Zuschuss von bis zu 2.800 EUR möglich.

Sprechen Sie uns hierzu gerne darauf an, wir finden hierzu gerne den für Sie passenden Förderbetrag.

Genauere Details und Richtlinien zu Antragsteller, Förderhöhen und weiteres können Sie detailliert der Internetseite des Bafa entnehmen.

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

Wir freuen uns Sie kennenzulernen. Nehmen Sie hier für eine Terminvereinbarung zum kostenfreien Erstgespräch Kontakt mit uns auf.